Die genaue Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Ist dort nichts vermerkt, gelten die gesetzlichen Fristen. Die Kündigungsfristen für Wohnungen in der Schweiz betragen aber mindestens drei Monate und können in der Regel immer auf Monatsende (ausser Dezember) gekündigt werden.
Beispiel: Heute ist der 14. Mai. Sie haben eine neue Wohnung für den 1. September gefunden. Wenn das Kündigungsschreiben bis zum 31. Mai der Verwaltung vorliegt, können Sie Ihr Mietverhältnis mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. August fristgerecht kündigen.