Digitale Wohnungskündigung

Die interaktive Vorlage für das Kündigungsschreiben. Schritt für Schritt den Mietvertrag beenden.

Kündigung erstellen

Egal, ob Sie Ihre Wohnung fristgerecht oder ausserterminlich kündigen wollen, ein schriftliches Kündigungsschreiben ist in der Schweiz Pflicht. Mit unserer interaktiven Vorlage ist dieses in nur wenigen Minuten erstellt.

Ihre Vorteile:

Schritt für Schritt
Mietvertrag bequem und einfach kündigen.
Formvorschrift einhalten
Alle Angaben korrekt erfassen und keine Information vergessen.
Individuell anpassbar
Auch für die ausserterminliche Kündigung anwendbar.

Erstellen Sie die digitale Kündigung in weniger als 5 Minuten

1
Alle Mietobjekte (Wohnung, Parkplatz etc.), die Sie kündigen wollen, erfassen.
2
Schlagen Sie bereits Besichtigungstermine vor und erfassen optional potentielle Nachmieter.
3
Drucken Sie den digitalen Kündigungsbrief aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn per Post an Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter.
Damit die Kündigung rechtsgültig ist, müssen Sie sie unterschreiben und per Post an Ihre Verwaltung oder Ihren Vermieter senden.

Tipp: Wir empfehlen den Brief als Einschreiben zu versenden.

FAQ

Die genaue Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgehalten. Ist dort nichts vermerkt, gelten die gesetzlichen Fristen. Die Kündigungsfristen für Wohnungen in der Schweiz betragen aber mindestens drei Monate und können in der Regel immer auf Monatsende (ausser Dezember) gekündigt werden.

Beispiel: Heute ist der 14. Mai. Sie haben eine neue Wohnung für den 1. September gefunden. Wenn das Kündigungsschreiben bis zum 31. Mai der Verwaltung vorliegt, können Sie Ihr Mietverhältnis mit der Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. August fristgerecht kündigen.

In der Schweiz muss die Wohnungskündigung zwingend schriftlich erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Wir empfehlen:
Drucken Sie das Kündigungsschreiben aus Unterzeichnen Sie es (wenn mehrere Parteien im Mietvertrag sind, lassen Sie auch diese unterschreiben) Senden Sie die Kündigung am besten per eingeschriebene Briefpost an Ihre Verwaltung Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss das Kündigungsschreiben spätestens einen Geschäftstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung eingegangen sein. Es zählt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel.

Sie können den Mietvertrag auch zu einem Termin kündigen, der nicht den vertraglichen Fristen entspricht.

Beachten Sie, dass in diesem Fall der Mietzins bis zum nächstmöglichen vertraglichen Mietende bezahlt werden muss. Sie haben aber die Möglichkeit, einen passenden Nachmieter zu stellen. Dieser muss den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen übernehmen. Das Kündigungsschreiben erstellen Sie genau gleich, wie bei einer fristgerechten Kündigung. Geben Sie das von Ihnen gewünschte Kündigungsdatum und allenfalls bereits potentielle Nachmieter an.